1951 ab wann muss ich in rente gehen
Suchtext Suchen. Stellen Sie Ihren Antrag ganz bequem online von Ihrem Computer aus und nutzen Sie die Vorteile der Online-Antragstellung. Sie können Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und Nachweise digital hochladen. Antrag stellen. Für die verschiedenen Altersrenten gibt es vom Gesetzgeber festgelegte Renteneintrittsalter. Sie können unter Umständen jedoch Ihre Rente auch beantragen, bevor oder nachdem Sie das Renteneintrittsalter erreicht haben. Wollen Sie früher in Rente gehen, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen. Aussschlaggebend für den Zeitpunkt des Rentenantrags sind meistens die bereits erworbenen Rentenansprüche, der Gesundheitszustand, sowie die private und berufliche Situation. Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird bis schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Angefangen mit dem Geburtsjahrgang wird die Altersgrenze bis um jährlich einen Monat angehoben. Sind Sie beispielsweise Jahrgang , können Sie mit einem Alter von 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen. Ab wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang in 2-Monats-Schritten angehoben.
1951 Geborene: Ab wann muss ich in Rente gehen?
Alle Versicherten der Jahrgänge bis können noch vor ihrem Geburtstag ohne Abschläge in Rente gehen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren. Sie können die Altersrente auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit einem Abzug von bis zu 14,4 Prozent. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen. Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner. Für die Berechnung der 35 Jahre werden alle Monate zusammengerechnet, in denen Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Dies sind beispielsweise:. Ob Sie diese Voraussetzungen schon erfüllen oder noch erfüllen können, sehen Sie in Ihrer ausführlichen Rentenauskunft, die wir Ihnen ab Ihrem Geburtstag automatisch zusenden. Meine Post von der Rente. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Das gilt nicht mehr für alle, die zwischen und geboren sind.
Renteneintrittsalter für 1951 Geborene | Suchtext Suchen. Stellen Sie Ihren Antrag ganz bequem online von Ihrem Computer aus und nutzen Sie die Vorteile der Online-Antragstellung. |
Rente 1951: Wann kann ich in den Ruhestand? | Suchtext Suchen. Haben Sie 35 oder sogar 45 Jahre an anrechenbaren Zeiten in der Rentenversicherung, können Sie derzeit früher in Rente gehen. |
Renteneintrittsalter für 1951 Geborene
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte "belohnt" Menschen, die schon in jungen Jahren zu arbeiten begonnen und damit über Jahrzehnte hinweg Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen, für den Bezug von der Altersrente ohne Abschläge gibt es wieder bestimmte Altersgrenzen. Alle Jahrgänge vor können mit 63 Jahren und 45 Jahren Wartezeit abschlagsfrei in Rente gehen. Deshalb wird die Altersrente für besonders langjährig Versicherte oft auch "Rente mit 63" genannt. Für die Jahrgänge zwischen und wird das Rentenalter schrittweise angehoben. Sind Sie im Jahr oder später geboren, können Sie mit 65 Jahren und 45 Jahren Wartezeit abschlagsfrei in Rente gehen. Ein Spezialfall sind langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Angehörige dieser Berufsgruppe können vorzeitig einen Rentenantrag stellen. Für alle Versicherten ab dem Jahrgang wird die Altersgrenze allerdings stufenweise auf das Lebensjahr angehoben.
Rente 1951: Wann kann ich in den Ruhestand?
Das Renteneintrittsalter wird nicht für alle Versicherten auf 67 Jahre angehoben. Ausnahmen bilden neben den besonders langjährig Versicherten nach 45 Jahren auch schwerbehinderte Menschen und langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Aber auch für sie gilt künftig ein höheres Eintrittsalter. Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, gilt als besonders langjährig Versicherter und kann vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Frührente ohne Abschläge wird häufig noch "Rente mit 63" genannt, denn alle vor Geborenen konnten nach 45 Versicherungsjahren mit 63 Jahren ohne Abschläge Rente beziehen. Das gilt nicht mehr für die nachfolgenden Jahrgänge, für sie steigen die Altersgrenzen um jeweils zwei Monate an. Ab Jahrgang können Versicherte nach 45 Beitragsjahren mit 65 Jahren in Rente gehen. Das Gesetz sieht für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte keine Abschläge vor. Diese Art der Altersrente fällt allerdings etwas niedriger aus als die Regelaltersrente, weil sie früher beginnt und dadurch weniger in die Rentenkasse eingezahlt wurde.